Thursday, July 15, 2010

Back again

Sommerpause beendet.
Und gleich ein Aufreger:
Hier wird berichtet :

Wer im Internet versucht, Verbraucher mit einer Kosten- oder Abo-Falle zu täuschen, muss damit rechnen, dass spätestens ab einer Abmahnung die damit gemachten Gewinne abgeschöpft werden können, schreibt Golem.de. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Fall eines abgemahnten Betreiber einer Kostenfalle untersucht: Der berief sich auf eine beschwichtigende Auskunft seines Anwalts, der das Angebot für rechtens erklärte - spätestens mit Erhalt der Abmahnung, die auf eine mögliche Rechteverletzung hinweist, hätte der Abgemahnte sein Angebot prüfen müssen. Die mit der Kostenfalle erwirtschafteten Gewinne werden dem Bundeshaushalt zugeschlagen.

Das ist so, als würde ein gestohlenes Auto das von der Polizei sichergestellt an den Staat fallen.
Man bedenke...

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