Nun brate mir mal einer einen Storch!
Unser Bundesfriedrich seines Zeichens Bundesminister des Inneren bläht folgendes :
Eine solche Software sei auf dem freien Markt erhältlich !
Laut dem Hackerparagraphen :
Beschaffung und Verbreitung von Zugangscodes zu zugangsgeschützten Daten
sowie auch die Herstellung und Gebrauch von Werkzeugen, die diesem
Zweck dienlich sind, als Vorbereitung einer Straftat unter Strafe
Gibt es solche Strafbewehrten Angebote garnicht !
Es sei denn für den Eigenbedarft des Gesetzgebers?
Und so sieht dann ein freier Markt aus? Ja wie denn nun ?
So ist das also zu verstehen: wenn der Staat Straftaten begeht ist das automatisch ein freier Markt.
Dann warte ich mal ab, wann die Herren Staatsdiener Hanf für den Eigenbedarf anbauen.
Ich schau mal demnächst in Weihenstephan vorbei, vielleicht ernten die da schon, und ich habs verpennt.
1 comment:
Du schaust nach der falschen Pflanze.
Bei den Herren mußt Du nach der Mohnpflanze ausschau halten und nach nem Hinterhoflabor...
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